Allgemeine Geschäftsbedingungen der Strandgut Berlin Inc.
I. Anwendungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Strandgut Berlin Inc. gelten für sämtliche Leistungen der
Strandgut Berlin Inc. Hierunter fällt insbesondere das Vermieten von Veranstaltungsflächen und
Bereitstellen von gastronomischen Leistungen. Vertragspartner ist ausschließlich Strandgut Berlin Inc.
II. Abschluss des Vertrages sowie darin enthaltene Leistungen
Der Vertrag zwischen der Strandgut Berlin Inc. und dem Vertragspartner kommt zustande, indem auf
Anfrage des Vertragspartners durch die Strandgut Berlin Inc. ein Angebot unterbreitet wird und dieses
sodann vom Vertragspartner unterzeichnet wird. Der Vertragspartner sollte alle gewünschten
Leistungen und Vorstellungen in der Anfrage aufführen. Mit Eingang des unterschriebenen Angebotes
wird der Vertrag bindend. Nachträgliche Veränderungen jeglicher Art sowie Kündigungen, Rücktritt und
Mahnungen bedürfen der Schriftform.
Treten im Verlauf des Vertragsverhältnisses unwesentliche Änderungen einzelner Angebotspunkte
ein, die zu keiner Vertragsinhaltsänderung führen, stellt dies keinen Kündigungsgrund dar.
Sind Installationen oder Equipment eines Dritten erwünscht, so handelt die Strandgut Berlin Inc. im
Namen und auf Rechnung des Vertragspartners.
III. Festlegung der Veranstaltungsteilnehmerzahl
Um eine professionelle Vorbereitung gewährleisten zu können, bedarf es der vorherigen Absprache
zwischen den Vertragsparteien bezüglich der Teilnehmerzahl. Es besteht die Möglichkeit, eine
Pauschale anzugeben. Ist dies nicht der Fall, ist der Vertragspartner verpflichtet, die definitive
Teilnehmerzahl spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungstermin der Strandgut Berlin Inc. verbindlich
mitzuteilen. Danach ist nur noch eine Abweichung von 5 % möglich, wenn dies bis vier Tage vor der
Veranstaltung angezeigt wird. Die Veranstaltungsteilnehmer bekommen bei Erstzutritt
Securebänder/Kontrollbänder, anhand derer die letztendliche Anzahl der Gäste festgestellt werden
kann. Jeder zusätzliche, nicht vorher angegebene Teilnehmer kann so erfasst und einzeln abgerechnet
werden.
IV. Preise
Die zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Preise sind ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer
angegeben. Änderungen der Mehrwertsteuer werden nicht von der Strandgut Berlin Inc. getragen.
Liegen zwischen Veranstaltung und Vertragsschluss mehr als sechs Monate, kann es noch aufgrund
erhöhter Kosten im Einkauf zu einer Preisänderung durch die Strandgut Berlin Inc. kommen.
Der Vertragspartner hat an die Strandgut Berlin Inc. eine Sicherheit in Höhe von 50 % des
veranschlagten Rechnungsbetrages bei Vertragsunterzeichnung zu leisten.
Von der Strandgut Berlin Inc. ausgestellte Rechnungen müssen innerhalb von 14 Tagen ab
Rechnungsdatum beglichen werden. Danach gerät der Vertragspartner in Verzug. Der Vertragspartner
ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt soweit die Strandgut Berlin Inc. dem schriftlich zugestimmt
hat.
V. Eintritt der Unmöglichkeit
Ist die zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Veranstaltung unmöglich geworden, hat der
Vertragspartner der Strandgut Berlin Inc. die bereits aufgrund der Planung der Veranstaltung
entstandenen Kosten zu begleichen, wenn er den Eintritt der Unmöglichkeit zu vertreten hat.
Entsprechendes gilt bei beiderseitig nicht zu vertretendem Unmöglichkeitseintritt.
Ersparte Aufwendungen sowie Einkünfte, die aufgrund des Freiwerdens der Leistung an den
Vertragspartner von der Strandgut Berlin Inc. erwirtschaftet werden konnten, werden von den zu
begleichenden Kosten abgezogen.
Bei Unmöglichkeit der Erbringung der Vertragsleistung durch die Strandgut Berlin Inc. oder einer deren
Beauftragten infolge von Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt, entfallen Ansprüche aus diesem
Vertrag. Die Strandgut Berlin Inc. wird versuchen, Ersatz zu stellen und dem Vertragspartner die
Hintergründe unverzüglich mitteilen und im Krankheitsfall diesen durch Vorlage eines ärztlichen
Attestes nachweisen.
VI. Rücktritt und Kündigung
Die Strandgut Berlin Inc. hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn die vereinbarte Sicherheit
oder Vorauszahlung nicht spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn geleistet wurde. Bereits
erbrachte Aufwendungen und Kosten aus der Veranstaltungsplanung, welche der Strandgut Berlin Inc.
entstanden sind, hat der Vertragspartner zu begleichen. Davon werden die ersparten Aufwendungen
sowie daraufhin möglich gewordene Einnahmen der Strandgut Berlin Inc. abgezogen.
Die Strandgut Berlin Inc. kann auch vom Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund höherer Gewalt oder
unvorhersehbarer und nicht behebbarer Leistungshindernisse eine Leistung unmöglich geworden ist
und dies nicht von der Strandgut Berlin Inc. zu vertreten ist.
Das Gleiche gilt für Betriebsstörungen, Rohstoffmangel oder Ausfälle der eigenen Belieferung, wenn
sie nicht vorhersehbar und nicht zu vertreten sind.
Ist der Vertragsschluss auf Grundlage falscher Angaben des Vertragspartners zustande gekommen
und/oder erlangt die Strandgut Berlin Inc. Informationen, welche an der Kreditwürdigkeit zweifeln
lassen, besteht auch hier ein Rücktrittsrecht der Strandgut Berlin Inc.
Ist der Strandgut Berlin Inc. das Festhalten am Vertrag und der Durchführung der Veranstaltung nicht
mehr zumutbar, so kann sie vom Vertrag zurücktreten. Dazu gehört u.a. die Kenntniserlangung über
Umstände, welche die Sicherheit oder das Ansehen der Strandgut Berlin Inc. gefährden können.
Die Strandgut Berlin Inc. hat gegen den Vertragspartner einen Schadensersatzanspruch, wenn dieser
einen Kündigungsgrund geschaffen hat.
Der Vertragspartner kann die Veranstaltung ab Vertragsunterzeichnung stornieren und zurücktreten:
Die Stornogebühr berechnet sich im Falle des Rücktritts wie folgt:
Beim Rücktritt ab Vertragsunterzeichnung bis 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 50 %, ab 29.
Tag bis 14. Tag 70 % und ab 13 Tag bis Veranstaltungsbeginn 80 % des Vereinbarten auf Grundlage
des Angebotes in Rechnung gestellt.
Spontanveranstaltungen können nur bis 7 Tage vor dem Termin kostenfrei storniert werden. Bei
Stornierung im Zeitraum ab dem 7. Tag bis zum Tag der Veranstaltung und am Tag der Veranstaltung
oder bei Nichterscheinen werden 80 % Stornogebühren fällig. Tritt der Vertragspartner teilweise vom
Angebot zurück, so ist die Strandgut Berlin Inc. berechtigt, die vorgenannten Pauschalen auf den vom
Rücktritt umfassten Teil anzuwenden und entsprechend dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen.
Die den Pauschalen entsprechenden Beträge sind jeweils aufgerundet auf volle EURO in Rechnung zu
stellen. Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungsbedingungen genannt
sind, gehen diese vor.
Dem Vertragspartner bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten
entstanden sind, als in den vorstehenden Pauschalen ausgewiesen. Die gesetzlichen Bestimmungen
zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
VII. Pflicht des Vertragspartners
Da es sich bei dem Strandgut primär um eine Outdoor Location handelt, hat der Vertragspartner das
Wetter in seine Planung mit einzukalkulieren. Die Strandgut Berlin Inc. trägt das Wetterrisiko nicht.
Der Vertragspartner hat alle Mängel unverzüglich der Strandgut Berlin Inc. anzuzeigen. Nur so hat die
Strandgut Berlin Inc. die Möglichkeit, nachzubessern oder Ersatzleistungen vorzunehmen. Anzeigen, die
später als zwei Tage nach Veranstaltungsende erfolgen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Für
Unternehmer gelten die Rügepflichten aus den §§ 377, 378 HGB.
Jede geplante Werbung für die Veranstaltung durch den Vertragspartner hat in Absprache mit der
Strandgut Inc. zu erfolgen. Die Verwendung der Marke Strandgut bedarf der ausdrücklichen
schriftlichen Genehmigung.
Der Vertragspartner hat bei Veranstaltungen die Verwendung von Musik vor Beginn der Veranstaltung
bei der GEMA anzumelden sowie die erforderlichen Gebühren zu zahlen. Die Strandgut Berlin Inc. wird
vom Vertragspartner von jeglichen Forderungen der GEMA freigestellt.
Der Vertragspartner hat bei Auftritten von Künstlern dafür Sorge zu tragen, dass gegebenenfalls
erforderliche Beiträge an die Künstlersozialkasse geleistet werden. Dies hat er der Strandgut Berlin Inc.
nachzuweisen. Die Strandgut Berlin Inc. hat das Recht, bei fehlendem Nachweis den geplanten Auftritt
zu untersagen. Darüber hinaus wird die Strandgut Berlin Inc. durch den Vertragspartner von allen
Ansprüchen der Künstlersozialkasse freigestellt.
Der Vertragspartner hat sich an die Vorgaben und Grenzwerte der TA-Lärm sowie des
Landesimmissionsschutzgesetzes Berlin zu halten. Ausnahmezulassungen bei Überschreitung der
erlaubten Lärmimmissionen sind vom Vertragspartner selbst einzuholen.
Für Vermögensschäden, die infolge behördlicher oder polizeilicher Anordnungen entstehen, übernimmt
die Strandgut Berlin Inc. keine Haftung, es sei denn, die Strandgut Berlin Inc. hat eine ihr obliegende
diesbezügliche Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt. Im Übrigen gelten die unter VIII.
aufgeführten Bestimmungen.
VIII. Haftung
Die Strandgut Berlin Inc. schließt jegliche Haftung für Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit
ihrerseits oder ihrer zurechenbaren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen aus. Ausgenommen davon ist
die Haftung für Leben, Körper und Gesundheit.
Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche des Vertragspartners wegen Verzugs der Strandgut Berlin
Inc. oder ihr zu vertretender Unmöglichkeit.
Kann der Vertragspartner nicht nachweisen, dass er an einer Teilleistung kein Interesse hat, so kann er
bei einer teilweisen Unmöglichkeit oder teilweisem Verzug der Leistung durch die Strandgut Berlin Inc.
einen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung des gesamten Leistungsumfanges nicht geltend
machen. Für einen Rücktritt vom gesamten Vertrag gilt Entsprechendes.
Auf Verlangen der Strandgut Berlin Inc. hat der Vertragspartner den Abschluss geeigneter
Versicherungen nachzuweisen.
Die Einbringung eigener Dekorationen oder eigenen Equipments sowie deren Installation oder
Anbringung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Strandgut Berlin Inc.
Der Vertragspartner hat für die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften, welche den
Brandschutz betreffen, selbst Sorge zu tragen sowie bei Montage und Demontage auf
nachbarrechtliche Belange in angemessener Weise Rücksicht zu nehmen.
Der Vertragspartner hat den Veranstaltungsort in dem Zustand zu übergeben, in welchem er ihn
übernommen hat. Die Strandgut Berlin Inc. behält sich bei Pflichtverletzung vor, dem Vertragspartner
daraus entstehende Reinigungs- und Reparaturkosten dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen.
Ist Eigentum Dritter für die Veranstaltung von der Strandgut Berlin Inc. besorgt worden, haftet der
Vertragspartner für die sorgfältige und ordnungsgemäße Behandlung sowie deren Rückgabe. Die
Strandgut Berlin Inc. wird vom Vertragspartner von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung
freigestellt.
IX. Bild- und Filmmaterial
Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass die Strandgut Berlin Inc. grundsätzlich
berechtigt ist, von Veranstaltungen Foto- und Filmmaterial zu fertigen, um dieses als Referenzmaterial
auch auf der Website zu veröffentlichen.
X. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Berlin.
XI. Schlussbestimmungen
Die zwischen der Strandgut Inc. und dem Vertragspartner geschlossenen Verträge unterliegen auch bei
Auslandsberührung deutschem Recht unter Ausschluss des Internationalen Wiener Kaufrechts (CISG).